Sonderkennzeichen

Kurzzeit- & Händlerkennzeichen

Letzte Änderung: 18.08.2009 15:51



Euro-Version


DIN-Version

Händlerkennzeichen:
Rote Nummern die mit "06" beginnen sind Händlerkennzeichen für Probefahrten und Überführungsfahrten vom Händler nach Hause, bis zur "richtigen" Zulassung.
Mit dieser Nummer sind die jeweiligen Fahrzeuge auch versichert.
Rote Schrift, roter Rand, Euro-Feld, Zulassungsplakette und eine Ziffer, mit dem der Händler bei der Zulassungsstelle identifizierbar ist. Das Euro-Schild und die FE-Schrift sind seit 01.11.2000 Pflicht.
Diese Nummer kann beliebig oft verwendet werden und ist keinem Fahrzeug fest zugeteilt.

 

 


einzeilige Version (Standard)


zweizeilige Version


Moped- bzw. US-Format

Ohne Euro-Feld, aber in FE-Schrift gibt es die am 01.05.1998 eingeführten Kurzzeitkennzeichen.
Sie werden von der Zulassungsstelle für maximal 5 Tage ausgegeben und beginnen stets mit 03 oder 04. Das Datum des Ablaufs ist im rechten gelben Rand ablesbar. Bis dahin muss das Fahrzeug zugelassen sein, oder sich nicht mehr ohne gültiges Kennzeichen im öffentlichen Verkehrsraum befinden.
Dieses Kennzeichen kann ebenfalls für Überführungsfahrten vom Händler nach Hause benutzt werden. Vorteil: Das Schild kann nach Ablauf einfach weggeworfen werden und die Zulassungsstelle kann frei gewählt werden. Ideal also, für einen Autokauf auf große Entfernung.
Bis 30.04.1998 gab es die sogenannte "rote Nummer" für Überfahrungsfahrten vom Autokauf bis zur Zulassung des Fahrzeugs. Für diese 04er Kombination gab es separate Versicherungspapiere. Auch die Nutzungszeit, demzufolge auch der Versicherungszeitraum, waren begrenzt. Nach der normalen Zulassung des Kfz bestand die Pflicht diese Schilder bei der betreffenden Zulassungsstelle wieder abzugeben bzw. zurückzusenden. Dies ist trotz drastischer Strafgelder oft nicht geschehen. Die Folge: Die heutigen Kurzzeitkennzeichen mit Ablaufdatum.