Sonderkennzeichen

Grünes Kennzeichen

 

Die Gliederung ist analog den Standardkennzeichen. Einziger Unterschied ist der grüne Rand und die grüne Schrift.
Diese Fahrzeuge sind von der Kfz-Steuer befreit. Das betrifft vorrangig Landmaschinen, Forstwirtschaft, bestimmte Anhänger (z.B. Boote), Fahrzeuge gemeinnütziger Organisationen u. ä.
Andere steuerbefreite Fahrzeuge erhalten wiederum schwarze Standartkennzeichen: Omnibusse, Dienstfahrzeuge von Behörden, konsularische und diplomatische Fahrzeuge.

 

letzte Änderung:
  21-JUL-04