| Sonderkennzeichen |
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Bundespolizei (ehemals Bundesgrenzschutz) |
Letzte Änderung: 06.01.2011 10:57
Auch hier gibt es seit 2000 die Kennzeichenpflicht in FE-Schrift mit Euro-Feld. Im Gegensatz zur Bundeswehr reflektieren diese Kennzeichen, wie die herkömmlichen auch. Das "BP" steht für Bundespolizei, den früheren Bundesgrenzschutz. Am 1. Juli 2005 wurde die Behörde, die dem Bundesinnenministerium unterstellt ist, umbenannt (seitdem werden die alten BG-Schilder durch das jetzt aktuelle BP ersetzt). Grund der Umbenennung war der zunehmende Wegfall der ursprünglichen Aufgaben durch die EU-Osterweiterung. Jetzt soll die Bundespolizei bundesweite unterstützende Aufgaben übernehmen, ähnlich dem System des FBI in den USA.
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Von
2006 bis 2007 stellte die Bundespolizei alle ca. 6000 Dienstfahrzeuge
sukzessive auf das neue Unterscheidungszeichen "BP" um, welches
aus der Umbenennung von Bundesgrenzschutz in Bundespolizei resultiert. Die Ziffernkombinationen blieben jeweils erhalten. |
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Die ersten beiden Ziffern der Kennzeichen geben die Fahrzeugkategorie an - von klein bis groß. Die zweite Ziffer
ist einfach fortlaufend. Hier die Details: 10 bis 12 - Motorräder 15 bis 19 - PKW 20 bis 24 - geländefähige PKW 25 bis 29 - PKW 30 bis 39 - mittlere geländefähige PKW und LKW 40 bis 49 - Fahrzeuge auf einem LKW-Fahrgestell 50 bis 54 - geschützte Sonderwagen 55 - Anhänger |
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Ein sehr selten anzutreffendes altes BG-Überführungskennzeichen aus der Sammlung von Christian Hansow. (Vielen Dank für das Foto) |
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Die Bundespolizei hat bundesweit
eine zentrale Zulassungsstelle, die die Fahrzeuge entsprechend
verwaltet. |