Vergabesysteme der Kennzeichen

 



einzeiliges Kennzeichen



zweizeiliges Kennzeichen

 

 

Ein herkömmliches Kfz-Kennzeichen besteht aus 1-3 Unterscheidungszeichen. Das sind die ersten Buchstaben zwischen Euro-Feld und den Zulassungsplaketten. Sie geben an, in welcher Stadt bzw. Kreis das Fahrzeug zugelassen ist. In meinem Beispiel demnach: "SHK" - "Saale-Holzland-Kreis".

Nach den Zulassungs- und TÜV-Plaketten folgen 1 oder 2 Erkennungsbuchstaben, in diesem Fall "GF", und anschließend eine 1 bis 4stellige Ziffer, hier "16". Insgesamt kann die Gesamtanzahl von 8 Zeichen nicht überschritten werden.
Bei der Zulassungsstelle des Saale-Holzland-Kreises ist das Fahrzeug demnach unter "GF 16" registriert.

Für die Zuteilung der Kennzeichen wurde folgendes Vergabesystem entwickelt:

System Berechnung Kombinationen
Gruppe a ) ...-A 1 bis ...-Z 999
26 · 999
25.974
Gruppe b) ...-AA 1 bis ...-ZZ 99
26 · 26 · 99
66.924
Gruppe c)...AA 100 bis ...-ZZ 999
26 · 26 · 900
608.400
Gruppe d) ...-A 1000 bis ...-Z 9999
26 · 9000
234.000
Gruppe e )...-AA 1000 bis ...-ZZ 9999
26 · 26 · 9000
6.084.000
    Gesamtsumme: 7.019.298

 

Je nachdem, welches System in Ihrem Zulassungsbezirk verwendet wird, wird also Ihr Kennzeichen gegliedert sein.
Es ist demnach erstaunlich, dass das 1956 entwickelte Nummernsystem heute durchaus noch Reserven für Großstädte aufzeigt.



Trotzdem besteht natürlich die Möglichkeit eines Wunschkennzeichens. Mehr dazu hier.


letzte Änderung:
  19-JUN-08