| Vergabesysteme der Kennzeichen |
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Ein herkömmliches Kfz-Kennzeichen besteht aus 1-3 Unterscheidungszeichen. Das sind die ersten Buchstaben zwischen Euro-Feld und den Zulassungsplaketten. Sie geben an, in welcher Stadt bzw. Kreis das Fahrzeug zugelassen ist. In meinem Beispiel demnach: "SHK" - "Saale-Holzland-Kreis".
Nach den Zulassungs- und
TÜV-Plaketten folgen 1 oder 2 Erkennungsbuchstaben, in diesem Fall
"GF", und anschließend eine 1 bis 4stellige Ziffer, hier
"16". Insgesamt kann die Gesamtanzahl von 8 Zeichen nicht
überschritten werden.
Bei der Zulassungsstelle des Saale-Holzland-Kreises ist das Fahrzeug demnach
unter "GF 16" registriert.
Für die Zuteilung der Kennzeichen wurde folgendes Vergabesystem entwickelt:
| System | Berechnung | Kombinationen |
Gruppe
a ) ...-A 1 bis ...-Z 999 |
26
· 999 |
25.974 |
Gruppe
b) ...-AA 1 bis ...-ZZ 99 |
26
· 26 · 99 |
66.924 |
Gruppe
c)...AA 100 bis ...-ZZ 999 |
26 ·
26 · 900 |
608.400 |
Gruppe
d) ...-A 1000 bis ...-Z 9999 |
26
· 9000 |
234.000 |
Gruppe
e )...-AA 1000 bis ...-ZZ
9999 |
26
· 26 · 9000 |
6.084.000 |
| Gesamtsumme: 7.019.298 |
Je
nachdem, welches System in Ihrem Zulassungsbezirk verwendet wird, wird also
Ihr Kennzeichen gegliedert sein.
Es ist demnach erstaunlich, dass das 1956 entwickelte Nummernsystem heute durchaus
noch Reserven für Großstädte aufzeigt.
Trotzdem besteht natürlich die Möglichkeit eines Wunschkennzeichens.
Mehr dazu hier.
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