| Sonderkennzeichen |
|
Saisonkennzeichen |
Letzte Änderung: 26.07.2009 15:28
![]()
|
Der Unterschied zum
herkömmlichen Kennzeichen ist die Monatsangabe am rechten Rand des
Schildes - die Saison, in der das Fahrzeug, Wohnmobil oder Krad bewegt
werden darf. Außerhalb dieser angegeben Zeit (hier April bis Oktober) darf das Fahrzeug nicht im
öffentlichen Verkehrsraum bewegt oder geparkt werden. Das Kennzeichen wurde am 01.03.1997 eingeführt, um vorrangig Wohnmobil- und Motorradbesitzern, die lästige An- und Abmeldung vor und nach der Nutzungszeit im Jahr zu ersparen. Das Kennzeichen kann nur maximal 7 Stellen lang sein. |