| Maße & Größen |
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Allgemeine Informationen |
Kennzeichenzuteilung / Größe
Auch wenn es mit unseren Beamten
nicht leicht ist. Bleiben Sie auf dem Teppich, wenn die Damen und Herren vom Amt
bei Ihren frisch geprägten Schildern das Maß anlegen.
Im Zweifelsfall sind sie dazu sogar verpflichtet. Denn die Form und Größe
der Kfz-Kennzeichen sind in der StVZO, Anlage V genauestens festgelegt. Gewisse
Spielräume sind zwar vorhanden, aber andererseits erschweren gerade diese
DIN-Richtlinien auch Fälschern und Dieben das Handwerk. Es hat also auch sein
Gutes.
Leider erwischt es beim Streit um´s Kennzeichen immer wieder die Liebhaber von US-Fahrzeugen oder Oldies, weil bei deren Lieblingen bauartbedingt nun mal nicht die langen Standartschilder passen. Aber auch hier gibt es Möglichkeiten, z.B.:
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1. Wählen Sie möglichst kurze Zahlen-Ziffern-Kombinationen, etwa 2-3stellige.
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| 2. Reicht der Platz noch nicht aus, gibt es die Möglichkeit der Engschrift. In diesem Fall spätestens wird man Ihnen aber ein Gutachten abverlangen bzw. das Fahrzeug vorführen lassen. Ist auch das erfolglos, kann man den Umbau der Nummernschildaufnahme verlangen, allerdings nur wenn die Umbaukosten ca. 10% des Fahrzeugwertes nicht übersteigen. | |
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Kurze Kombinationen sind für Motorräder bzw. US-Importe, Oldies oder Exoten (wie auf dem linken Bild) reserviert. |
| 3. Ist auch dies erfolglos wird man Ihnen ein verkleinertes zweizeiliges Schild zuweisen, dass im Normalfall für Kleinkrafträder vorgesehen ist. | |
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Diese
Schildergröße entspricht fast den Originalmaßen der US-Kennzeichen
und ist deshalb meist die letzte machbare Lösung.
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| 4. Absoluter Ausnahme- und Härtefall, und nur mit Zustimmung oberster Behörden und Präsidien zu bekommen sind die Folienkennzeichen. Sie haben keine Prägung, sondern werden auf reflektierende Folie aufgeklebt - diese dann wiederum auf´s Fahrzeug. | |
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Anbringung / Lesbarkeit
Bei den Kennzeichen handelt es
sich um "amtliche Urkunden". Rasertricks, wie das Beschmieren mit
Schmutz, Blättern, Spray, bzw. das Hochbiegen bei Mottoradkennzeichen sind
verboten. Eine gute Lesbarkeit ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Das Bekleben
mit Antiblitzfolie etwa kostet 50,- EUR und 1 Punkt.
Beide Kennzeichen müssen fest mit der Karosserie verschraubt sein bzw. sich in
einem Kennzeichenhalter befinden. Das hintere Kennzeichen muss beleuchtet sein.
Sollte lange Ladung bzw. Heckträger das Kennzeichen verdecken, muss ein zweites
am Heck angebracht werden.
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