Deutsche Geschichte

Bundesrepublik Deutschland seit der Wiedervereinigung 1990

Letzte Änderung: 03.06.2011 18:19

· Ende1992 Ab sofort dürfen die Buchstaben B, F und G als Erkennungszeichen mit verwendet werden. Damit steigt Anzahl der möglichen Kombinationen in Ballungszentren. Außerdem können mehr Menschen vom Wunschkennzeichen Gebrauch machen. Die Buchstaben B, F und G waren wegen der Verwechslungsgefahr mit Ziffern bislang gesperrt.

· 01.01.1994 Einführung der neuen Euro-Kennzeichen in Berlin und Brandenburg. Ab Juli auch in Sachsen.

Im Zuge des Zusammenwachsens Europas und der nahenden politischen Veränderungen für ein neues Europa führte Deutschland die Kennzeichen mit Euro-Feld ein. Die Vergabe war zunächst freiwillig.
Dafür wurde aus Platzgründen eine neue schmalere Schrift notwendig.
Besonderheit damals: Der Euro-Trennstrich. Ihn gab es nur 1 Jahr.

· Die FE-Schrift: FE steht für "fälschungserschwerend" und wenn man sich die Buchstaben und Ziffern betrachtet, so trifft dies auch voll zu:



· 01.01.1995 Das Euro-Kennzeichen wurde nun bundesweit auf freiwilliger Basis eingeführt. Der Trennstrich entfiel, weil das Bundesverkehrsministerium statt dessen lieber die Wappen der Bundesländer auf den Schildern sehen wollte.
Diese gab es allerdings erst ab 1. Juli ´95. Bis dahin wurden 6 Monate lang Die Euro-Kennzeichen ohne Trennstrich und mit den herkömmlichen Zulassungsplaketten ohne Landeswappen (Durchmesser 35mm) ausgegeben.

· 01.07.1995 Ab diesem Stichtag ist die Vorbereitungszeit auf die neuen Zulassungsplaketten der Behörden mit den farbigen Landeswappen abgeschlossen und die Schilder werden einheitlich damit versehen. Einheitlich heißt:
Über dem Landeswappen steht das Bundesland, darunter der Kreis bzw. die Stadt.

Das herkömmliche Kennzeichen bis 1995 (danach gab es dieses auf Wunsch noch bis 31.10.2000 freiwillig)
Bis dato verwendete Stempelplakette der Zulassungsbehörden.
Die Beschriftung war nicht einheitlich geregelt, ebenso gab es die Plaketten mit Kreis-, Stadt- oder Landeswappen, wie in diesem Beispiel (Saale-Holzland-Kreis/Thüringen)
Durchmesser 35 mm (wie HU- und AU-Plakette)
Das Standard-Euro-Kennzeichen

Beispiel für die nun neue, größere Stempelplakette der Zulassungsbehörden mit Landeswappen - Durchmesser 45 mm
(hier Saale-Holzland-Kreis/Thüringen)

Die Landeswappen der Bundesländer, so wie sie auf den Zulassungsplaketten abgebildet sind:

Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Bremen
Brandenburg
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz

Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen



·
1994
Im Zuge der Privatisierung von der "Deutschen Bundesbahn" zur "Bahn AG" entfällt deren Sonderkennzeichen, das das Unternehmen bis zur Privatisierung inne hatte:

Die Bahn AG benutzt heute herkömmliche zivile Kfz-Kennzeichen, meist beginnend mit F-DB ... , weil der Großteil der Fahrzeugflotte in Frankfurt a. M. zugelassen ist.


· 1997 bei den noch vergebenen herkömmlichen Kennzeichen werden bis zur Euro-Kennzeichen-Pflicht nun auch die großen Zulassungsplaketten der Ämter mit den farbigen Landeswappen verwendet. Dazu wird der dortige Trennstrich zwischen Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer aufgrund des größeren Durchmessers von 10mm um 5mm höhergesetzt.


· 1997 Im Zuge der Privatisierung von der "Deutschen Bundespost" zur "Deutschen Post AG" entfällt deren Sonderkennzeichen, das das Unternehmen bis zur Privatisierung innehatte:
Die Deutsche Post AG benutzt heute herkömmliche zivile Kfz-Kennzeichen, je nachdem, wo der entsprechende Fuhrpark seinen Sitz hat.

(dieses ehem. Bundespost-Kennzeichen trägt noch das Siegel der "Oberpostdirektion Regensburg" mit Bundesadler)


·
01.03.1997
Das Saisonkennzeichen wird eingeführt.

Der Unterschied zum herkömmlichen Kennzeichen ist die Monatsangabe am rechten Rand des Schildes - die Saison, in der das Fahrzeug, Wohnmobil oder Krad bewegt werden darf. Details


·
29.07.1997
Das "H"-Kennzeichen wird eingeführt.

Diese Schilder werden vorwiegend für Oldtimer mit Mindestalter 30 Jahre vergeben. Details


· 01.05.1998 Das Kurzzeitkennzeichen wird eingeführt.

Sie werden von der Zulassungsstelle für maximal 5 Tage ausgegeben. Das Datum des Ablaufs ist im rechten gelben Rand ablesbar. Bis dahin muss das Fahrzeug zugelassen sein, oder sich nicht mehr ohne gültiges Kennzeichen im öffentlichen Verkehrsraum befinden. Details


·
01.08.2000
Als Erkennungszeichen dürfen von nun an auch die Buchstaben I, O und Q verwendet werden. Allerdings unter der Bedingung, dass ein Euro-Schild ausgegeben wird. Damit steigt wiederum Anzahl der möglichen Kombinationen in Ballungszentren. Außerdem können mehr Menschen vom immer beliebter werdenden Wunschkennzeichen Gebrauch machen. Die Buchstaben I, O und Q waren wegen der Verwechslungsgefahr mit Ziffern bislang gesperrt. Einzig noch nicht verfügbare Buchstaben sind die Umlaute Ä, Ö und Ü.

· 01.11.2000 Das Euro-Kennzeichen wird Pflicht. Alle Neuzulassungen oder Ummeldungen von Kfz bekommen ausnahmslos die Eurokennzeichen. Eurokennzeichen gibt es inzwischen in allen Ländern der Europäische Union:
Spanien
Irland
Portugal
Frankreich
Luxemburg
Niederlande
Belgien
Finnland
Österreich
Italien
Schweden
Großbritannien
Slowakei
Tschechien
Ungarn
Slowenien
Lettland
Litauen
Griechenland
Kroatien
Polen
Estland
Malta
Bulgarien
Rumänien
und Zypern.
Viele osteuropäische Staaten, die einen Antrag auf Aufnahme in die EU gestellt haben (bzw. seit 1. Januar 2007 Mitglieder der EU sind) verwenden inzwischen ähnliche Schilder. Einziger Unterschied: Statt des Sternenkranzes der EU-Flagge ist dort über der Landeskennung im blauen Feld deren Nationalflagge abgebildet. So z.B. in der Ukraine, Zypern und der Türkei. Rumänien verwendet seit kurzem neue EU-Schilder.

· 01.03.2007 Der Bundesrat hat in der neuen Kfz-Zulassungsverordnung (vom 10.02.2006, Drucksache 811/05) unter anderem beschlossen, dass die Behördenkennzeichen ab dem 01.03.2007 ersatzlos wegfallen.
Künftig werden kommunale Fahrzeuge, die ab dem 01.03.2007 zugelassen werden, normale zivile Kennzeichen tragen und nur noch durch die entsprechenden Beschriftungen erkennbar sein.
Dies betrifft alle Fahrzeuge, die Eigentum von Städten und Gemeinden sind. Weiterhin Organisationen, Verbände und Institutionen, welche Städten, Gemeinden bzw. dem Bundesland unterstehen sowie Feuerwehr, Polizei, Justiz usw.

· 01.01.2010 Wegfall der AU-Plaketten für die Abgasuntersuchung. Denn die Abgasuntersuchung wird nach der Straßenverkehrszulassungsordnung als "Untersuchung des Motormanagement-/Abgasreinigungssystems UMA" in die Hauptuntersuchung (HU) integriert. Dadurch wird die sechseckige AU-Plakette nach knapp 25 Jahren überflüssig.
Neuzulassungen erhalten ab dem 01.01.2010 nur noch auf dem hinteren Schild die HU-Plakette.

· 08.04.2011 Das kleine Motorrad-Kennzeichen wird eingeführt.

Ab dem 8. April 2011 ist ein neues schmaleres Motorradschild erhältlich, dessen Maximalbreite bei 220mm liegt. Die Minimalbreite beträgt 180mm. Das Schild wird bei Neuzulassung auf Wunsch zugeteilt. Es können aber ebenso auch bisherige Schilder in die neue Version umgetauscht werden.
Bei den neuen Schildern wird die verkleinerte Schrift verwendet und die Zulassungs- und HU-Siegel werden in der Mitte verklebt, ebenso wie ein evtl. Saisonzusatz.
Mit diesem Format können alle Schilder jeglicher Kombination geprägt werden. Egal ob das Zweirad in einer Großstadt mit nur einem Buchstaben als Kennung oder in einem Landkreis mit 3 Buchstaben zugelassen ist. Denn genau dieses Unterscheidungszeichen hatte bislang maßgeblichen Einfluss auf die Breite des Schildes. Dazu kam noch ein gewisses Einlenken der zuständigen Zulassungsbehörde in Hoffnung einer kurzen Kombination.