| Deutsche Geschichte |
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Bundesrepublik Deutschland seit der Wiedervereinigung 1990 |
Letzte Änderung: 03.06.2011 18:19
· Ende1992 Ab sofort dürfen die Buchstaben B, F und G als Erkennungszeichen mit verwendet werden. Damit steigt Anzahl der möglichen Kombinationen in Ballungszentren. Außerdem können mehr Menschen vom Wunschkennzeichen Gebrauch machen. Die Buchstaben B, F und G waren wegen der Verwechslungsgefahr mit Ziffern bislang gesperrt.
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01.01.1994 Einführung
der neuen Euro-Kennzeichen in Berlin und Brandenburg. Ab Juli auch in Sachsen.
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Im Zuge des Zusammenwachsens
Europas und der nahenden politischen Veränderungen für ein neues
Europa führte Deutschland die Kennzeichen mit Euro-Feld ein. Die
Vergabe war zunächst freiwillig. Dafür wurde aus Platzgründen eine neue schmalere Schrift notwendig. Besonderheit damals: Der Euro-Trennstrich. Ihn gab es nur 1 Jahr. |
· Die FE-Schrift: FE steht für "fälschungserschwerend" und wenn man sich die Buchstaben und Ziffern betrachtet, so trifft dies auch voll zu:
· 01.01.1995
Das Euro-Kennzeichen wurde nun bundesweit auf freiwilliger Basis eingeführt. Der
Trennstrich entfiel, weil das Bundesverkehrsministerium statt dessen lieber die
Wappen der Bundesländer auf den Schildern sehen wollte.
Diese gab es allerdings erst ab 1. Juli ´95. Bis dahin wurden 6 Monate lang Die
Euro-Kennzeichen ohne Trennstrich und mit den herkömmlichen Zulassungsplaketten
ohne Landeswappen (Durchmesser 35mm) ausgegeben.
· 01.07.1995
Ab diesem Stichtag ist die Vorbereitungszeit auf die neuen Zulassungsplaketten
der Behörden mit den farbigen Landeswappen abgeschlossen und die Schilder
werden einheitlich damit versehen. Einheitlich heißt:
Über dem Landeswappen steht das Bundesland, darunter der Kreis bzw. die Stadt.
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Das herkömmliche
Kennzeichen bis 1995 (danach gab es dieses auf Wunsch noch bis 31.10.2000
freiwillig) |
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Bis dato
verwendete Stempelplakette der Zulassungsbehörden. Die Beschriftung war nicht einheitlich geregelt, ebenso gab es die Plaketten mit Kreis-, Stadt- oder Landeswappen, wie in diesem Beispiel (Saale-Holzland-Kreis/Thüringen) Durchmesser 35 mm (wie HU- und AU-Plakette) |
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Das Standard-Euro-Kennzeichen |
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Beispiel
für die nun neue, größere Stempelplakette der Zulassungsbehörden mit
Landeswappen - Durchmesser 45 mm (hier Saale-Holzland-Kreis/Thüringen) |
Die Landeswappen der Bundesländer, so wie sie auf den Zulassungsplaketten abgebildet sind:
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Baden-Württemberg | ![]() |
Bayern |
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Berlin | Bremen | |
| Brandenburg | ![]() |
Hamburg | |
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Hessen | ![]() |
Mecklenburg-Vorpommern |
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Niedersachsen | ![]() |
Nordrhein-Westfalen |
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Rheinland-Pfalz |
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Saarland |
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Sachsen | ![]() |
Sachsen-Anhalt |
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Schleswig-Holstein | ![]() |
Thüringen |
· 1994
Im Zuge der Privatisierung von der
"Deutschen Bundesbahn" zur "Bahn AG" entfällt deren Sonderkennzeichen, das das Unternehmen
bis zur Privatisierung inne hatte:
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Die Bahn AG benutzt heute herkömmliche zivile Kfz-Kennzeichen, meist beginnend mit F-DB ... , weil der Großteil der Fahrzeugflotte in Frankfurt a. M. zugelassen ist. |
· 1997
bei den noch vergebenen herkömmlichen
Kennzeichen werden bis zur Euro-Kennzeichen-Pflicht nun auch die großen Zulassungsplaketten
der Ämter mit den farbigen Landeswappen verwendet. Dazu wird der dortige Trennstrich
zwischen Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer aufgrund des größeren Durchmessers
von 10mm um 5mm höhergesetzt.
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Die Deutsche Post AG benutzt
heute herkömmliche zivile Kfz-Kennzeichen, je
nachdem, wo der entsprechende Fuhrpark seinen Sitz hat.
(dieses ehem. Bundespost-Kennzeichen trägt noch das Siegel der "Oberpostdirektion Regensburg" mit Bundesadler) |
· 01.03.1997 Das
Saisonkennzeichen wird eingeführt.
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Der Unterschied zum herkömmlichen Kennzeichen ist die Monatsangabe am rechten Rand des Schildes - die Saison, in der das Fahrzeug, Wohnmobil oder Krad bewegt werden darf. Details |
· 29.07.1997 Das
"H"-Kennzeichen wird eingeführt.
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Diese Schilder werden vorwiegend für Oldtimer mit Mindestalter 30 Jahre vergeben. Details |
· 01.05.1998
Das Kurzzeitkennzeichen wird eingeführt.
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Sie werden von der Zulassungsstelle für maximal 5 Tage ausgegeben. Das Datum des Ablaufs ist im rechten gelben Rand ablesbar. Bis dahin muss das Fahrzeug zugelassen sein, oder sich nicht mehr ohne gültiges Kennzeichen im öffentlichen Verkehrsraum befinden. Details |
· 01.08.2000
Als Erkennungszeichen dürfen von nun
an auch die Buchstaben I, O und Q verwendet werden. Allerdings unter der
Bedingung, dass ein Euro-Schild ausgegeben wird. Damit steigt wiederum Anzahl
der möglichen Kombinationen in Ballungszentren. Außerdem können mehr Menschen
vom immer beliebter werdenden Wunschkennzeichen
Gebrauch machen. Die Buchstaben I, O und Q waren wegen der Verwechslungsgefahr
mit Ziffern bislang gesperrt. Einzig noch nicht verfügbare Buchstaben sind die
Umlaute Ä, Ö und Ü.
· 01.11.2000
Das Euro-Kennzeichen wird Pflicht.
Alle Neuzulassungen oder Ummeldungen von Kfz bekommen ausnahmslos die Eurokennzeichen.
Eurokennzeichen gibt es inzwischen in allen Ländern der Europäische Union:
Spanien
Irland
Portugal
Frankreich
Luxemburg
Niederlande
Belgien
Finnland
Österreich
Italien
Schweden
Großbritannien
Slowakei
Tschechien
Ungarn
Slowenien
Lettland
Litauen
Griechenland
Kroatien
Polen
Estland
Malta
Bulgarien
Rumänien
und Zypern.
Viele osteuropäische Staaten, die einen Antrag auf Aufnahme in die EU gestellt
haben (bzw. seit 1. Januar 2007 Mitglieder der EU sind) verwenden inzwischen
ähnliche Schilder. Einziger Unterschied: Statt des Sternenkranzes der EU-Flagge
ist dort über der Landeskennung im blauen Feld deren Nationalflagge abgebildet.
So z.B. in der Ukraine, Zypern und der Türkei. Rumänien verwendet seit kurzem
neue EU-Schilder.
· 01.03.2007
Der
Bundesrat hat in der neuen Kfz-Zulassungsverordnung (vom 10.02.2006, Drucksache
811/05) unter anderem beschlossen, dass die
Behördenkennzeichen ab dem 01.03.2007 ersatzlos wegfallen.
Künftig werden kommunale Fahrzeuge, die ab dem 01.03.2007 zugelassen werden,
normale zivile Kennzeichen tragen und nur noch durch die entsprechenden Beschriftungen
erkennbar sein.
Dies betrifft alle Fahrzeuge, die Eigentum von Städten und Gemeinden sind. Weiterhin
Organisationen, Verbände und Institutionen, welche Städten, Gemeinden bzw. dem
Bundesland unterstehen sowie Feuerwehr, Polizei, Justiz usw.
· 01.01.2010
Wegfall
der AU-Plaketten für die Abgasuntersuchung. Denn die Abgasuntersuchung
wird nach der Straßenverkehrszulassungsordnung als "Untersuchung
des Motormanagement-/Abgasreinigungssystems UMA" in die Hauptuntersuchung
(HU) integriert. Dadurch wird die sechseckige AU-Plakette nach knapp 25 Jahren
überflüssig.
Neuzulassungen erhalten ab dem 01.01.2010 nur noch auf dem hinteren Schild die
HU-Plakette.
· 08.04.2011 Das kleine Motorrad-Kennzeichen wird eingeführt.
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Ab
dem 8. April 2011 ist ein neues schmaleres Motorradschild erhältlich,
dessen Maximalbreite bei 220mm liegt. Die Minimalbreite beträgt 180mm.
Das Schild wird bei Neuzulassung auf Wunsch zugeteilt. Es können aber
ebenso auch bisherige Schilder in die neue Version umgetauscht werden. Bei den neuen Schildern wird die verkleinerte Schrift verwendet und die Zulassungs- und HU-Siegel werden in der Mitte verklebt, ebenso wie ein evtl. Saisonzusatz. Mit diesem Format können alle Schilder jeglicher Kombination geprägt werden. Egal ob das Zweirad in einer Großstadt mit nur einem Buchstaben als Kennung oder in einem Landkreis mit 3 Buchstaben zugelassen ist. Denn genau dieses Unterscheidungszeichen hatte bislang maßgeblichen Einfluss auf die Breite des Schildes. Dazu kam noch ein gewisses Einlenken der zuständigen Zulassungsbehörde in Hoffnung einer kurzen Kombination. |