Sonderkennzeichen

Behördenkennzeichen

 

Die Behördenkennzeichen sind zum Stichtag 01.03.2007 abgeschafft worden. Mehr dazu in den News. Sie sind ab sofort ein Auslaufmodell.
Nach Eurofeld und Erkennungsnummer, folgte hier lediglich eine 1-5stellige Zahl, ohne Buchstaben. Diese Kennzeichen erhielten Fahrzeuge von Behörden, Stadt- und Kreisverwaltungen, Polizei, städt. Berufsfeuerwehr, städt. Rettungsdienste oder Organisationen oder konsularische Vertretungen ohne Diplomatenstatus. 

Auch hier gab es Regeln der Zuteilung:

Oberste, obere und mittlere Bundes- und Landesbehörden

(Kraftfahrt-Bundesamt, Bezirksregierungen, Gerichte usw.): Erkennungsnummern: 1 - 99; 100 - 199; 1000 - 1999 und 10000 - 19999


Alle unteren Verwaltungsbehörden

(Städte, Kreise, Gemeinden, Behörden, Ämter, Berufsfeuerwehren usw.): Erkennungsnummern: 200 - 299; 2000 - 2999 und 20000 - 29999; 600 - 699; 6000 - 6999; 60000 - 69999


Polizei

(kommunale Polizei, Landespolizei, Bereitschaftspolizei usw.):
Erkennungsnummern: 300 - 399; 3000 - 3999; 30000 - 39999; 7000 - 7999; 70000 - 79999  


Konsularische Vertretungen  -  Zusatzschild für "corps consulaire":

Erkennungsnummern: 900 - 999; 9000 - 9999.

Sonstige Behörden und Einrichtungen

(städt. Organisationen & Einrichtungen, Katastrophenschutz usw. weitere Bereiche als Nummernreserven)
Erkennungsnummern: 500 - 899; 5000 - 5999; 50000 - 59999; 8000 - 8999; 80000 - 89999; 90000 - 99999

 

letzte Änderung:
  09-APR-07