| Sonderkennzeichen |
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Behördenkennzeichen |
Die Behördenkennzeichen
sind zum Stichtag 01.03.2007 abgeschafft worden. Mehr dazu in den News.
Sie sind ab sofort ein Auslaufmodell.
Nach Eurofeld und
Erkennungsnummer, folgte hier lediglich eine 1-5stellige Zahl, ohne
Buchstaben. Diese Kennzeichen erhielten Fahrzeuge von Behörden, Stadt-
und Kreisverwaltungen, Polizei, städt. Berufsfeuerwehr, städt.
Rettungsdienste oder Organisationen oder konsularische Vertretungen ohne
Diplomatenstatus.
Auch hier gab es Regeln der Zuteilung:
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Oberste, obere und mittlere Bundes- und Landesbehörden (Kraftfahrt-Bundesamt, Bezirksregierungen, Gerichte usw.): |
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Alle unteren Verwaltungsbehörden
(Städte, Kreise, Gemeinden, Behörden, Ämter, Berufsfeuerwehren usw.): |
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Polizei
(kommunale Polizei, Landespolizei, Bereitschaftspolizei usw.): |
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Konsularische Vertretungen
- Zusatzschild für "corps consulaire": Erkennungsnummern: 900 - 999; 9000 - 9999. |
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Sonstige Behörden und
Einrichtungen
(städt. Organisationen
& Einrichtungen, Katastrophenschutz usw. weitere Bereiche als
Nummernreserven) |
| letzte Änderung: |
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