News - rund ums Kennzeichen

Meldung 3/10

Letzte Änderung: 29.05.2010 16:22

  

Umkennzeichnungspflicht in Brandenburg entfällt

Seit 12. April 2010 ist nun auch in Brandenburg die Umkennzeichnungspflicht für Kfz nach einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk entfallen.
Die Regelung gilt aber nur dann, wenn das Fahrzeug innerhalb des Bundeslandes Brandenburg gemeldet bleibt.

Sollte allerdings der Fahrzeughalter wechseln, muss wie bisher umgekennzeichnet werden.

 

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