| News - rund ums Kennzeichen |
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Meldung 3/10 |
Letzte Änderung: 29.05.2010 16:22
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Umkennzeichnungspflicht in Brandenburg entfällt |
Seit 12. April 2010 ist nun auch
in Brandenburg die Umkennzeichnungspflicht für Kfz nach einem Umzug in
einen anderen Zulassungsbezirk entfallen.
Die Regelung gilt aber nur dann, wenn das Fahrzeug innerhalb des Bundeslandes
Brandenburg gemeldet bleibt.
Sollte allerdings der Fahrzeughalter wechseln, muss wie bisher umgekennzeichnet werden.